Die Zucht der Weißen
Schäferhunde - Welpen
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Der WSV
e.V. 1990 kümmert sich ausschließlich um die Belange der Zucht
und des Tierschutzes. |
Züchter
und Deckrüdenhalter bestimmen gemeinsam das Wohl des Weissen
Schäferhundes. |
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Aktuelle Welpenliste * |
* Zuchtordnung * |
z.B. Auszug aus unserer ZO: „Züchter die 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr haben müssen einen Behördlich anerkannten Sachkundenachweis laut §11 Tierschutzgesetz erbringen. Dieser muss der Geschäftsstelle zu gesandt werden. Züchter die nicht unter §11 Tierschutzgesetz fallen müssen eine Züchterprüfung im Verein ablegen“ Ein ausgebildeter Zuchtwart kontrolliert die Zuchtstätte des angehenden Züchters. Diese muss die Vorgaben der Zuchtordnung und des Tierschutzgesetzes erfüllen. Bei der Zuchtzulassung wird geprüft, ob die Hunde für die Zucht geeignet sind. Dazu werden Erscheinungsbild und das Verhalten des Hundes bewertet und es müssen entsprechende Gesundheitsuntersuchungen vorgelegt werden. |
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Auszug unserer ZO |
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Weiße Schäferhunde Stockhaar |
Bekämpfung des MDR1-Gendefekts |
Weißer Schäferhund
Langstockhaar |
Auszug unserer ZO Der Deckrüdenbesitzer oder Züchter hat spätestens nach den ersten Anzeichen der Läufigkeit unter Bekanntgabe der geplanten Verpaarung beim Zuchtbuchamt einen Deckschein anzufordern. Verwendung von Rüden Außerhalb des Vereins Für den Fall, dass ein anderer WSS Verein einen Deckschein ausstellt, ist zusätzlich ein Deckschein im Verein zu beantragen. In begründeten Fällen kann der Vorstand einer geplanten Verpaarung widersprechen. In der vollendeten 7. Lebenswoche erfolgt die Wurfabnahme des gesamten Wurfes unter dem Beisein der Mutterhündin und des Züchters in dessen Zuchtstätte. Hierbei werden die Welpen intensiv begutachtet, eventuelle Mängel in einem ausführlichen Wurfabnahmeschein protokolliert. |
Auszug unserer ZO Wurfkontrollen und Wurfabnahmen Wurfkontrollen und Wurfabnahmen sind wesentliche Elemente der kontrollierten Hundezucht Der Verein ist zur Benennung qualifizierter Personen (Zuchtwarte) für Wurfkontrollen und Wurfabnahmen verpflichtet. Die Züchter haben ihre Würfe mittels des Wurfmeldescheins unverzüglich dem Zuchtbuchamt zu melden. Fällt ein Wurf über zwei Kalendertage, ist als Wurftag der des erstgeborenen Welpen anzugeben. Das Zuchtbuchamt übersendet dann an den Züchter die entsprechenden Zuchtbuchnummern. Züchter haben Beauftragten des Vereins jederzeit Kontrollen von Wurf, Hündin und Aufzuchtbedingungen zu ermöglichen. Die vollständigen Würfe sind durch den Verein nicht vor Vollendung der siebten Lebenswoche der Welpen im Beisein der Mutterhündin im Zwinger des Züchters abzunehmen. Bei zu großem Zuständigkeitsbereich mit unzumutbar umfangreicher Tätigkeit oder zu großen Anfahrtswegen muss der Züchter nach Absprache mit dem Verein darüber informieren, dass die Wurfabnahme einem Zuchtwart eines angeschlossenen Vereins oder einem Tierarzt überlassen wird. Aus den Ausführungen unserer Zuchtordnung entnehmen Sie, dass wir unseren Züchtern ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein abverlangen. Unser Ziel in der Zucht Der Weg ist das Ziel! Gesundheit, Vitalität, Langlebigkeit, Wesensfestigkeit, Genvielfalt und Schönheit beim Weißen Schäferhund beizubehalten und weiter zu verbessern. |
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